Auffallen jenseits klassischer Werbung

Um sein Image zu pflegen und neue Patient:innen zu finden, scheint Werbung die erste Wahl zu sein. Für die Ärzteschaft gilt hier aber besondere Vorsicht. Das Medizinalberufegesetz MedBG und die Standesordnung lassen Information und Werbung zu, doch gilt für beide der Grundsatz, dass Ärzte nur Werbung machen dürfen, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist. Ganz grundsätzlich sollen die notwendigen Informationen “in zurückhaltender und unaufdringlicher Weise bekanntgeben” werden. (Standesordnung der FMH, 2019, Art. 20)

Trotz diesen Einschränkungen heisst das nicht, dass Sie nicht auffallen dürfen und sollen.

  • Erarbeiten Sie ein umfassendes Kommunikations- und Marketingkonzept. Entscheiden Sie sich für ein Farbkonzept und wählen Sie ein ansprechendes Logo und Design.
  • Schaffen Sie durch eine übersichtliche und seriöse Homepage ein gutes Image. Professionelle Fotos der Praxisräume sind ein Muss. Achten Sie beim Aufsetzen und Befüllen der Website ausserdem auf eine SEO-Optimierung, die Ihnen ein gutes Suchmaschinenranking verschaffen wird.

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