Der Lohn für Ihre Arbeit

Das Schweizer Gesundheitswesen basiert auf dem Kostenvergütungs- oder Rückerstattungsprinzip.

Als Leistungserbringer können Ihre Leistungen auf zwei Arten entschädigt werden:

    N

    System des Tiers garant

    Durch die Versicherten, die dann wiederum die entstandenen Kosten von ihrem jeweiligen Versicherer vergütet erhalten (System des Tiers garant). Nach Gesetz (Art. 42 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes KVG) kommt das System des Tiers garant zur Anwendung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Auch die FMH empfiehlt dieses System.

    N

    System des Tiers payant

    Durch die Versicherer, wenn diese mit den Leistungserbringern vereinbart haben, dass deren Leistungen direkt entschädigt werden (System des Tiers payant).

    Die Eigenabrechnung

    Die Eigenabrechnung setzt den Kauf oder die Miete einer Software voraus, die es ermöglicht, in der Praxis Rechnungen und Einzahlungsscheine zu drucken. Der Vorteil dieser Abrechnungsart liegt in ihrem Preis: Neben der Software und deren Wartung beschränken sich die Kosten auf Versand und Druck der Gebührenrechnung und des ESR. Auch Zahlungserinnerungen werden in der Praxis verwaltet: Die Mitarbeiter:innen erhalten von der Bank eine Übersicht über die Zahlungen und können so für unbeglichene Rechnungen Zahlungserinnerungen versenden.

     

    Die Abrechnung über eine externe Stelle

    Alternativ zur Eigenabrechnung kann die Abrechnung auch über eine externe Stelle erfolgen. Mithilfe der gleichen Software, die auch zur Eigenabrechnung genutzt wird, oder spezieller Software werden die Gebührenrechnungen elektronisch an eine externe Abrechnungsstelle übertragen. Unternehmen bieten hierzu verschiedene Leistungen, die vom elektronischen Versand der Rechnung an den Versicherer bis hin zum Postversand an den Patient:innen zusammen mit Einzahlungsschein oder der Übernahme des Mahnwesens reichen.

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