Fuss fassen in der Schweiz
Die Schweiz zieht viele Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland an. Ganze 38% der Ärztinnen und Ärzte stammen aus dem Ausland und haben ein ausländisches Diplom. Schweizweit stammen 19,7% aus Deutschland, die meisten davon sind in der Deutschschweiz niedergelassen. Wie die Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland ihre Arbeit und Niederlassung in der Schweiz erleben, darin geben u.a. die Beiträge im Forum des aerzteblatt.de einen lebendigen Eindruck.
Aktuell gibt es jedoch immer noch einige gesetzliche Hürden und Beschränkungen, die eine Praxisübernahme in der Schweiz erschweren. Mit der neuesten Gesetzesänderung bspw. muss mindestens eine dreijährige Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte vorliegen.
Die FMH gibt einen guten Überblick die Punkte, welche Sie als Arzt oder Ärztin aus dem Ausland beachten sollten:
Ihr Diplom sowie weitere Weiterbildungstitel müssen zunächst anerkannt werden durch das Bundesamt für Gesundheit. Ärztinnen und Ärzte aus einem EU-Land haben hier einen Vorteil, denn Arztdiplome und Facharzttitel der Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz werden gegenseitig anerkannt.
Informieren Sie sich zu den lokalen Gegebenheiten.
Machen Sie sich mit dem Schweizer Recht vertraut.
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