Schreiben Sie beim Datenschutz Sicherheit gross!

Die Digitalisierung fördert bei der gesamten Bevölkerung eine grössere Sensibilität und ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz. Gerade im Gesundheitswesen jedoch sind Unzulänglichkeit in der Sicherheit der Daten und dementsprechende Skandale rund um den Datenschutz unverzeihlich.

Die Ärzteschaft unterliegt dem Berufsgeheimnis und hat im Bezug auf den Datenschutz höchste Sorgfalt zu leisten. Im Zuge der Vernetzung, Digitalisierung und E-Health rückt die Bedeutung der Datensicherheit zusätzlich in den Fokus. Massgeblich ist hier die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung bezweckt den verbesserten Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen und damit von Patient:innen. Insbesondere verschärft diese neue Verordnung gewisse Regelungen und verpflichtet Sie als Arzt/Ärztin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich des Bearbeitens von personenbezogenen Daten. Trotz diesen Vorgaben der DSGVO gibt es keinen schweizweiten Standard, wie diese Massnahmen im Sinne einer Best Practice konkret umgesetzt werden soll. Die FMH hat daher Empfehlungen zum IT-Grundschutz in der Arztpraxis erarbeitet (Minimalanforderungen IT-Grundschutz für Praxisärztinnen und Praxisärzte).

 

Die Personendaten, die in Arztpraxen bearbeitet werden, gehören zur Kategorie der besonders schützenswerten Daten. Details rund um den persönlichen Gesundheitszustand gehören in keine fremden Hände. Wer eine Arztpraxis führt muss also höchste Sorgfalt an den Tag legen, wenn es darum geht, geeignete und vor allem sichere technische Lösungen und Installationen für die Praxis- und Patient:innenverwaltung zu wählen.

 

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